Berufsvorbereitungsjahr

  1. Ziel
    Junge Menschen, die eine Haupt- oder Förderschule besucht und ohne Hauptschulabschluss verlassen haben, werden nach einem besonderen Konzept gefördert. Im Vordergrund steht – neben der Lernförderung – die Unterstützung Jugendlicher in schwierigen Lebenslagen mit dem Ziel, dass sie für ihr zukünftiges Leben im persönlichen und beruflichen Bereich gestärkt und vorbereitet werden. Die Jugendlichen erproben sich in mehreren Berufsfeldern. Sie erwerben Kenntnisse und Fähigkeiten, die ihnen den Einstieg in die duale Ausbildung oder in ein Arbeitsverhältnis erleichtern.Die Klassenstärke ist so bemessen, dass im Unterricht auf die Persönlichkeit des einzelnen Schülers/der einzelnen Schülerin eingegangen werden kann. Der hohe Anteil fachpraktischen Unterrichts in unterschiedlichen Schwerpunkten z.B. Ernährung und Hauswirtschaft, Gesundheit und Pflege, Textil– und Bekleidungstechnik und die enge Verbindung der Theorie mit der Praxis ermöglichen es den Jugendlichen, ihre eigenen berufsbezogenen Fähigkeiten zu erproben
  2. Dauer
    Das Berufsvorbereitungsjahr umfasst ein Vollzeitschuljahr
  3. Aufnahmevoraussetzungen
     In das Berufsvorbereitungsjahr werden Jugendliche aufgenommen, die eine Haupt- oder Förderschule besucht und den Hauptschulabschluss nicht erreicht haben. Der Besuch des Berufvorbereitungsjahres ist Pflicht für alle Jugendlichen, die aus der Haupt– oder Förderschule entlassen sind und kein Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnis nachweisen. Männliche Jugendliche besuchen in der Regel die Berufsbildende Schule Andernach. Die dort vorhandenen Holz- und Metallwerkstätten ermöglichen ein Angebot von Schwerpunkten, die eher den Interessen der männlichen Jugendlichen entsprechen.
  4. Abschluss
    Bei erfolgreichem Abschluss des Berufsvorbereitungsjahres wird ein Abschluss erreicht, der dem Hauptschulabschluss gleichwertig ist. In jedem Falle wird von der weiteren Pflicht zum Schulbesuch befreit, sofern kein Ausbildungsverhältnis begründet wird.
  5. Besonderheiten
    5.1 Schulsozialarbeit
     Junge Menschen, denen es nicht gelungen ist, an einer allgemeinbildenden Schule einen Hauptschulabschluss zu erwerben, benötigen eine besondere individuelle Förderung. Denn häufig wirken Probleme der Lebensbewältigung in die Schule hinein.
    Unsere sozialpädagogische Fachkraft, die speziell für die BVJ-Klassen zuständig ist, unterstützt die Jugendlichen im persönlichen und schulischen Leben. Mit besonderen Arbeitsweisen und Methoden geht sie auf die SchülerInnen ein, sowohl im Klassenverband wie auch in Einzelgesprächen in der Schule und bei Hausbesuchen.
    Da sie im Vergleich zu den Lehrkräften einen anderen Auftrag und eine andere Rolle wahrnimmt, baut sich leichter eine persönliche Beziehung auf. Auf Basis dieser Vertrauensbeziehung unterstützt sie die jungen Menschen – gemäß ihrer individuellen Lage – auf dem Weg zum Erwachsenwerden und in die Berufswelt.
    5.2 Qualifizierungsbausteine
     Im Rahmen des beruflichen Schwerpunkts „Ernährung und Hauswirtschaft“ bieten wir folgende Qualifizierungsbausteine an:

    –      
        Herstellung und Präsentation von Gebäck
    –          Vorbereiten von Obst und Gemüse.Mit beiden Qualifizierungsbausteinen werden Fertigkeiten und Kenntnisse des Ausbildungsberufes „Hauswirtschafter/in“ vermittelt.Jede/r SchülerIn wird in einem Baustein geschult. Nach abgelegter Prüfung erhält sie/er ein Zeugnis oder eine Teilnahmebescheinigung. Der Unterricht in Qualifizierungsbausteinen soll den Einstieg in die Berufsausbildung erleichtern.
  6. Betriebspraktikum
    Der Unterricht wird durch ein 3-wöchiges Pflicht-Praktikum ergänzt. Dieses wird zu Beginn des zweiten Schulhalbjahres abgeleistet.
  7. Unterrichtsorganisation
    1. Unterrichtstage / Zusatztage bzw. Blockunterrichtszeiten
      Generell vormittags findet Unterricht statt. Außerdem kann an bis zu drei Nachmittagen Unterricht vorgesehen werden.
    2. Schulbücher / Materialien
       Im Rahmen der Lernmittelfreiheit werden die Schulbücher von der Schule beschafft und den SchülerInnen zur Verfügung gestellt. Für den fachpraktischen Unterricht im Schwerpunkt „Ernährung und Hauswirtschaft“ ist ein Kostenbeitrag von der SchülerInnen zu leisten.
    3. Termine für Eltern und Ausbildungsbetriebe / Einrichtungen
      Innerhalb der ersten vier Wochen im Schuljahr findet ein Eltern-/Schülerabend statt. Die KlassenleiterInnen und die sozialpädagogische Fachkraft stellen sich vor und informieren über den geplanten Verlauf des Berufsvorbereitungsjahrs.Zum Elternsprechtag laden wir im Monat Februar Eltern und Schüler ein.Nach Wunsch finden Einzelgespräche nach Terminabsprache statt.
  8. Links
    1. SchO
    2. Bildungsgang VO
    3. Lehrpläne / Rahmenlehrplan