Fachschule Heilerziehungspflege

  1. Ziel
    Heilerziehungspfleger/Heilerziehungspflegerinnen sind sozialpädagogische Fachkräfte der Behindertenhilfe.
    Heilerziehungspfleger/Heilerziehungspflegerin kann ein Erstberuf für junge Menschen oder ein „Umsteigeberuf“ im mittleren Lebensalter sein. Männer und Frauen, die ihren früheren Beruf nicht mehr ausüben können oder wollen, oder vor allem Frauen, die nach ihrer Familienphase wieder neu beruflich tätig werden wollen, haben als Heilerziehungspfleger/in eine neue Chance und einen Beruf mit Zukunft.
    Zu den Aufgaben der Heilerziehungspflegerin/des Heilerziehungspflegers gehört die Begleitung, Pflege, Erziehung und Beratung von Menschen, die körperlich, geistig oder seelisch behindert sind und in den verschiedenen Lebensphasen, wie Kindheit, Jugend, Erwachsensein bis ins hohe Alter Hilfe benötigen.
    Der Bildungsgang schließt mit einer schriftlichen (und mündlichen) Prüfung und einem Abschlussprojekt ab. Mit dem erfolgreichen Abschluss der Ausbildung wird die Berufsbezeichnung „Staatlich anerkannter Heilerziehungspfleger/Staatlich anerkannte Heilerziehungspflegerin“ verliehen. Außerdem berechtigt dieser Abschluss zum Studium an Fachhochschulen in Rheinland-Pfalz.
  2. Dauer
    Die Ausbildung an der Fachschule für Sozialwesen – Bildungsgang Heilerziehungspflege – dauert drei Jahre. Für den Besuch der Fachschule ist das Bestehen eines Ausbildungsvertrages mit einer Einrichtung der Behindertenhilfe Voraussetzung.
    Innerhalb der fachpraktischen Ausbildung sind Praktika in anderen Einrichtungen zu absolvieren, um weitere Tätigkeitsfelder und Betreuungsformen kennen zu lernen.
  3. Aufnahme
    1. Voraussetzungen
      Aufnahmevoraussetzungen für die Fachrichtung Heilerziehungspflege sind
      1. ein qualifizierter Sekundarabschluss I und
      a) der Abschluss einer mindestens zweijährigen Berufsausbildung nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung oder nach Landes- oder sonstigem Bundesrecht oder eine als gleichwertig anerkannte Ausbildung oder
      b) der Abschluss einer mindestens der Laufbahn des mittleren Dienstes gleichwertigen Ausbildung in einem Beamtenverhältnis oder
      c) eine mindestens dreijährige hauptberufliche einschlägige Tätigkeit oder
      d) das mindestens dreijährige Führen eines Familienhaushalts mit mindestens einem minderjährigen Kind oder
      2. die allgemeine Hochschulreife oder die Fachhochschulreife in Verbindung mit einer mindestens viermonatigen einschlägigen praktischen Tätigkeit.
      Ferner ist die Vorlage eines Ausbildungsvertrags mit einem geeigneten Träger der Behindertenhilfe erforderlich.
    2. Anmeldevordruck / Aufnahmeantrag
      siehe Download
  4. Abschluss
    Der Bildungsgang schließt mit einer schriftlichen (und mündlichen) Prüfung und einem Abschlussprojekt ab. Mit dem erfolgreichen Abschluss der Ausbildung wird die Berufsbezeichnung „Staatlich anerkannter Heilerziehungspfleger/Staatlich anerkannte Heilerziehungspflegerin“ verliehen. Außerdem berechtigt dieser Abschluss zum Studium an Fachhochschulen in Rheinland-Pfalz.  
  5. Besonderheiten
  6. Übergangsmöglichkeiten
    Der Abschluss der Fachschule Sozialpädagogik berechtigt zum Studium an Fachhochschulen in Rheinland-Pfalz.
  7. Unterrichtsorganisation
    1. Unterrichtstage / Zusatztage
      Die schulische Ausbildung erfolgt an 2 Wochentagen in Form von Lernmodulen, die fachpraktische Ausbildung in der Einrichtung an den unterrichtsfreien Tagen. Jedes Lernmodul wird einzeln abgeschlossen und zertifiziert.
    2. Schulbücher / Materialien
      siehe Download
    3. Ausbildungsbegleitende Materialien
      3.1 Unterlagen zum Praktikum
      als pdf-Datei Übersicht Praktika, PraktikumsnachweisBericht über das Praktikum

      3.2 Modulplan
      als pdf-Datei  Modulplan

      3.3 Beurteilung der fachpraktischen Ausbildung
      als  pdf- Datei BeurteilungKriterien3.4 Leitfaden
      als  pdf-Datei Leitfaden, Dokumentation Betreuungsbesuche

      3.5 Termine und Organisatorisches
      siehe Download
  8.  Links
    1. Schulordnung
    2. Fachschulverordnung Sozialwesen
    3. Lehrplan / Rahmenplan