Fachschule Altenpflegehilfe

Die Ausbildung vermittelt Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten, die für eine qualifizierte Mitwirkung bei der Betreuung, Versorgung und Pflege gesunder und kranker erwachsener Menschen benötigt werden.
Die praktische Ausbildung wird in einer stationären oder ambulanten Einrichtung der Langzeitpflege durchgeführt.
Ziel
Befähigung, insbesondere pflegerische und soziale Aufgaben unter Anleitung einer Pflegefachkraft wahrzunehmen
Dauer
1 Jahre in Teilzeitform
Aufnahmevoraussetzungen
- Abschluss der Hauptschule
- Ausbildungsvertrag mit einer Altenpflegeeinrichtung
- Bescheinigung über gesundheitliche Eignung
- Mindestalter: Vollendung des 16. Lebensjahres
Abschluss
Der Bildungsgang schließt mit einer Prüfung, die aus einem schriftlichen, mündlichen und praktischen Teil besteht, ab.
Die bestandene Prüfung berechtigt, die Bezeichnung „Staatlich geprüfte/r Altenpflegehelfer*in“ zu führen.
Besonderheiten
- Während der Ausbildungszeit wird eine Ausbildungsvergütung durch die Einrichtungen bezahlt.
- Es ist ein Praktikum von 120 Stunden abzuleisten in einer anderen Form der Altenhilfe als in der Stammeinrichtung.
Übergangsmöglichkeiten
Mit bestandener Prüfung erlangt man die Aufnahmevoraussetzungen für die Ausbildung zur Pflegefachfrau/zum Pflegefachmann (generalistische Pflegeausbildung).
Unterrichtsorganisation
Der Theorieunterricht findet in der Fachschule im Blockunterricht statt, die fachpraktische Ausbildung in den Ausbildungsbetrieben, ebenfalls im Block. Die schulische Ausbildung ist in Module gegliedert.