Fachschule Altenpflegehilfe

Die Ausbildung vermittelt Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten, die für eine qualifizierte Mitwirkung bei der Betreuung, Versorgung und Pflege gesunder und kranker erwachsener Menschen benötigt werden.
Die praktische Ausbildung wird in einer stationären oder ambulanten Einrichtung der Langzeitpflege durchgeführt.
Ziel
Dauer
Aufnahmevoraussetzungen
- Abschluss der Hauptschule
- Ausbildungsvertrag mit einer Altenpflegeeinrichtung
- Bescheinigung über gesundheitliche Eignung
- Mindestalter: Vollendung des 16. Lebensjahres
Abschluss
Der Bildungsgang schließt mit einer Prüfung, die aus einem schriftlichen, mündlichen und praktischen Teil besteht, ab.
Die bestandene Prüfung berechtigt, die Bezeichnung „Staatlich geprüfte/r Altenpflegehelfer*in“ zu führen.
Besonderheiten
- Während der Ausbildungszeit wird eine Ausbildungsvergütung durch die Einrichtungen bezahlt.
- Es ist ein Praktikum von 120 Stunden abzuleisten in einer anderen Form der Altenhilfe als in der Stammeinrichtung.
Übergangsmöglichkeiten
Unterrichtsorganisation
Aufnahmevoraussetzungen - "Heldenparagraph"
Wenn Sie die regulären Aufnahmevoraussetzungen nicht erfüllen, aber bereits mehrjährige, einschlägige Berufserfahrung im sozialpädagogischen Bereich mitbringen, können Sie dennoch zugelassen werden: Auf Antrag kann die Schulbehörde (ADD Rheinland-Pfalz, Außenstelle Koblenz) in begründeten Einzelfällen eine Ausnahmegenehmigung erteilen. Den Antrag richten Sie an die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD), Außenstelle Schulaufsicht Koblenz.
Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit
Unsere Fachschule ist nach der AZAV (Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung) zertifiziert. Damit können Sie die Ausbildung mit einem Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters finanzieren.
Der Bildungsgutschein unterstützt Personen, die sich beruflich neu orientieren, umschulen oder weiterqualifizieren möchten. Die Kosten der Ausbildung sowie – je nach individueller Situation – weitere Aufwendungen (z. B. Fahrt- oder Betreuungskosten) können übernommen werden.

