Fachschule Sozialwesen – Sozialpädagogik

Diese Ausbildung führt zum Abschluss als staatlich anerkannte Erzieherin/ staatlich anerkannter Erzieher. Sie werden zur Arbeit in verschiedenen sozialpädagogischen Feldern qualifiziert, z.B. Kindertageseinrichtungen, Kinder- und Jugendarbeit, Hilfen zur Erziehung, Ganztagsschulen sowie heil- und sonderpädagogischen Einrichtungen.
Der Unterricht orientiert sich an konkreten Aufgabenstellungen und Handlungsfeldern aus der beruflichen Praxis.
Sie entwickeln in der Ausbildung Kompetenzen, um später die Aufgaben Bildung, Betreuung, Erziehung, Förderung und Versorgung wahrnehmen zu können. Der Abschluss berechtigt zum Studium an Fachhochschulen in Rheinland-Pfalz. Wir bieten diese Ausbildung in Vollzeit und Teilzeit an.
Nichtschülerprüfungen sind möglich.
Vollzeit
Dauer
Aufnahmevoraussetzungen
1. Ein qualifizierter Sekundarabschluss I und
- eine abgeschlossene mindestens 2-jährige Berufsausbildung nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung oder eine als gleichwertig anerkannte Ausbildung oder
- eine abgeschlossene Berufsausbildung zur „Staatlich geprüften Sozialassistentin“/ zum „Staatlich geprüften Sozialassistenten“ oder
- eine Ausbildung in einem Beamtenverhältnis, das mindestens der Laufbahn des mittleren Dienstes gleichwertig ist oder
- eine mindestens 3-jährige hauptberufliche einschlägige Tätigkeit oder
- das mindestens 3-jährige Führen eines Familienhaushalts mit mindestens einem minderjährigen Kind oder einem zu pflegenden Angehörigen.
oder
2. die allgemeine Hochschulreife oder Fachhochschulreife in Verbindung mit einer viermonatigen einschlägigen praktischen Tätigkeit, im Fall der berufsbegleitenden Ausbildung von mindestens 240 Stunden.
Praktikum
Unterrichtstage
Berufsbegleitend
Dauer
Aufnahmevoraussetzungen
Zusätzlich zu den folgenden Voraussetzungen brauchen Sie für die berufsbegleitende Teilzeit-Ausbildung ein hauptberufliches Beschäftigungsverhältnis mit einem Träger/einer Einrichtung im Umfang von 50 Prozent. Der Arbeitsvertrag muss der Fachschule zur Anmeldung vorgelegt werden (in begründeten Ausnahmen kann der Arbeitsvertrag auch zu einem späteren Zeitpunkt nachgereicht werden; sprechen Sie uns an info@bbs-mayen.de).
1. Ein qualifizierter Sekundarabschluss I und
- eine abgeschlossene mindestens 2-jährige Berufsausbildung nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung oder eine als gleichwertig anerkannte Ausbildung oder
- eine abgeschlossene Berufsausbildung zur „Staatlich geprüften Sozialassistentin“/ zum „Staatlich geprüften Sozialassistenten“ oder
- eine Ausbildung in einem Beamtenverhältnis, das mindestens der Laufbahn des mittleren Dienstes gleichwertig ist oder
- eine mindestens 3-jährige hauptberufliche einschlägige Tätigkeit oder
- das mindestens 3-jährige Führen eines Familienhaushalts mit mindestens einem minderjährigen Kind oder einem zu pflegenden Angehörigen.
oder
2. die allgemeine Hochschulreife oder Fachhochschulreife in Verbindung mit einer viermonatigen einschlägigen praktischen Tätigkeit, im Fall der berufsbegleitenden Ausbildung von mindestens 240 Stunden.