Berufsfachschule Sozialwesen – Sozialpädagogische Assistenz




Berufsfachschule Sozialwesen – Sozialpädagogische Assistenz
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Die praxisorientierte 3-jährige Ausbildung vermittelt Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten, die für eine qualifizierte Mitwirkung in der Kinder-, Jugend- oder Eingliederungshilfe vorbereitet.

Die praktische Ausbildung wird in einer Einrichtung der Kinder-, Jugend- oder Eingliederungshilfe durchgeführt.

Ziel
Befähigung, in einer Kindertageseinrichtung, einer Einrichtung für Kinder- und Jugendhilfe oder in einer Einrichtung für Menschen mit  Behinderung zu arbeiten.

Dauer
3 Jahre mit Praxisanleitung

Aufnahmevoraussetzungen
  1. Berufsreife oder gleichwertiger Abschluss oder Nachweis über eine mindestens dreijährige einschlägige Tätigkeit
  2. Ausbildungsvertrag mit einer Einrichtung der Kinder-, Jugend- oder Eingliederungshilfe
  3. Bei ausländischem Schulabschluss Bescheinung von Deutschkenntnissen auf B2-Niveau GER

Abschluss

Der Bildungsgang schließt mit einer Prüfung, die aus einem schriftlichen, mündlichen und praktischen Teil besteht, ab.
Die bestandene Prüfung berechtigt, die Bezeichnung „Staatlich geprüfte/r Sozialpädagogische/r Assistent*in“ zu führen.

Bei Einstieg mit Berufsreife kann bei bestandener Prüfung zusätzlich der Qualifizierzte Sekundarabschluss I erreicht werden.


Unterrichtsorganisation
Der Theorieunterricht findet in der Fachschule an drei Tagen in der Woche statt, die fachpraktische Ausbildung in den Ausbildungseinrichtungen an den anderen beiden Tagen. Die schulische Ausbildung ist in Module gegliedert.

Übergangsmöglichkeiten

Mit bestandener Prüfung haben Sie die Möglichkeit, sich zur Erzieherin / zum Erzieher oder zur Heilererziehungspflegerin / zum Heilerziehungspfleger weiterzubilden.

Es besteht die Möglichkeit diese Ausbildung zu verkürzen.


Besonderheiten
Während der Ausbildungszeit wird eine Ausbildungsvergütung durch die Einrichtungen bezahlt.

Weiterführende Informationen