Berufsfachschule Sozialwesen – Sozialpädagogische Assistenz

Die praxisorientierte 3-jährige Ausbildung vermittelt Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten, die für eine qualifizierte Mitwirkung in der Kinder-, Jugend- oder Eingliederungshilfe vorbereitet.
Die praktische Ausbildung wird in einer Einrichtung der Kinder-, Jugend- oder Eingliederungshilfe durchgeführt.
Ziel
Dauer
Aufnahmevoraussetzungen
- Berufsreife oder gleichwertiger Abschluss oder Nachweis über eine mindestens dreijährige einschlägige Tätigkeit
- Ausbildungsvertrag mit einer Einrichtung der Kinder-, Jugend- oder Eingliederungshilfe
- Bei ausländischem Schulabschluss Bescheinung von Deutschkenntnissen auf B2-Niveau GER
Abschluss
Der Bildungsgang schließt mit einer Prüfung, die aus einem schriftlichen, mündlichen und praktischen Teil besteht, ab.
Die bestandene Prüfung berechtigt, die Bezeichnung „Staatlich geprüfte/r Sozialpädagogische/r Assistent*in“ zu führen.
Bei Einstieg mit Berufsreife kann bei bestandener Prüfung zusätzlich der Qualifizierzte Sekundarabschluss I erreicht werden.
Unterrichtsorganisation
Übergangsmöglichkeiten
Mit bestandener Prüfung haben Sie die Möglichkeit, sich zur Erzieherin / zum Erzieher oder zur Heilererziehungspflegerin / zum Heilerziehungspfleger weiterzubilden.
Es besteht die Möglichkeit diese Ausbildung zu verkürzen.

