Informationen zum Deutschlandticket


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Rolf Schöneweiß
13. Juni 2025
Aktuell

Das Antragsverfahren bei der Kreisverwaltung Mayen-Koblenz läuft ausschließlich über ein Onlineverfahren. Über den Button „Abschließen & Versenden“ wird der Antrag der KV MYK online übermittelt und die antragstellende Person erhält einen Eingangsbestätigung. Nachfolgend erhalten Sie die Links zu den Anträgen.

BVJ, BF I, BF II

BOS, Gymnasium, Höhere Berufsfachschule

Bei Kindern, die die Schule zum Schuljahresende verlassen, wird das Abo automatisch zum 31.07. gekündigt. Auf der BBS ist jedes Schuljahr erneut ein Antrag zu stellen. In der Sekundarstufe II muss zusätzlich das Einkommen der Eltern geprüft werden.

Bei einem Schulwechsel muss immer ein neuer Antrag gestellt werden, da der Anspruch neu geprüft werden muss. Trotz des Schulwechsels bleibt, wenn der Antrag bewilligt wird, die gleiche Fahrkarte aktiv. Es wird keine neue Fahrkarte ausgestellt.

Bitte beachten Sie, dass das Gültigkeitsdatum auf der Chipkarte hinfällig ist, wenn kein Anspruch mehr besteht.

Sämtliche Änderungen (Adresse, Schulwechsel, vorzeitiger Abgang, Wiederholer etc.) müssen der Kreisverwaltung unmittelbar gemeldet werden. Bitte teilen Sie uns diese Infos per Mail an schuelerbefoerderung@kvmyk.de mit.

Nachfolgende erhalten Sie den Link für die Bestellung einer Ersatzkarte und den Antrag für die Umwandlung des Abomodells.

Ersatzkarte

Umwandlung

Hinweis: Die Bestellung der Ersatzkarte läuft direkt über die DB. Die KV MYK hat keine Kenntnis darüber, wer ein Ersatzticket beantragt. Wenn der Wunsch eines vorläufiges Tickets besteht, bitte kurze E-Mail an schuelerbefoerderung@kvmyk.de. Dieses senden wir dann per Mail an das Sekretariat der Schule.