- ZielBefähigung, insbesondere pflegerische und soziale Aufgaben unter Anleitung einer Pflegefachkraft wahrzunehmen
- Dauer
1 Jahre in Teilzeitform - Aufnahme
- Voraussetzungen
- Abschluss der Hauptschule
- Ausbildungsvertrag mit einer Altenpflegeeinrichtung
- Bescheinigung über gesundheitliche Eignung
- Mindestalter: Vollendung des 16. Lebensjahres
- Anmeldevordruck / Aufnahmeantrag
siehe Download
- Voraussetzungen
- AbschlussDer Bildungsgang schließt mit einer Prüfung, die aus einem schriftlichen, mündlichen und praktischen Teil besteht, ab.
Die bestandene Prüfung berechtigt, die Bezeichnung „Staatlich geprüfte/r Altenpflegehelfer*in“ zu führen.
- Besonderheiten
- Während der Ausbildungszeit wird eine Ausbildungsvergütung durch die Einrichtungen bezahlt.
- Es ist ein Praktikum von 120 Stunden abzuleisten in einer anderen Form der Altenhilfe als in der Stammeinrichtung.
- Übergangsmöglichkeiten Mit bestandener Prüfung erlangt man die Aufnahmevoraussetzungen für die Ausbildung zur Pflegefachfrau/zum Pflegefachmann (generalistische Pflegeausbildung).
- Unterrichtsorganisation
- Unterrichtsorganisation:
Der Theorieunterricht findet in der Fachschule im Blockunterricht statt, die fachpraktische Ausbildung in den Ausbildungsbetrieben, ebenfalls im Block. Die schulische Ausbildung ist in Module gegliedert.
- Schulbücher / Materialien
siehe Download
- Unterrichtsorganisation: