Fachschule Altenpflege – Fachrichtung Altenpflegehilfe

  1. Ziel
    Befähigung, insbesondere pflegerische und soziale Aufgaben unter Anleitung einer Pflegefachkraft wahrzunehmen
  2. Dauer
    1 Jahre in Teilzeitform
  3. Aufnahme
    1. Voraussetzungen
      1. Abschluss der Hauptschule
      2. Ausbildungsvertrag mit einer Altenpflegeeinrichtung
      3. Bescheinigung über gesundheitliche Eignung
      4. Mindestalter: Vollendung des 16. Lebensjahres
    2. Anmeldevordruck / Aufnahmeantrag
      siehe Download
  4. Abschluss
     Der Bildungsgang schließt mit einer Prüfung, die aus einem schriftlichen, mündlichen und praktischen Teil besteht, ab.
    Die bestandene Prüfung berechtigt, die Bezeichnung „Staatlich geprüfte/r Altenpflegehelfer*in“ zu führen. 
     
  5. Besonderheiten
    • Während der Ausbildungszeit wird eine Ausbildungsvergütung durch die Einrichtungen bezahlt.
    • Es ist ein Praktikum von 120 Stunden abzuleisten in einer anderen Form der Altenhilfe als in der Stammeinrichtung. 
  6. Übergangsmöglichkeiten 
    Mit bestandener Prüfung erlangt man die Aufnahmevoraussetzungen für die Ausbildung zur Pflegefachfrau/zum Pflegefachmann (generalistische Pflegeausbildung).
  7. Unterrichtsorganisation
    1. Unterrichtsorganisation:
      Der Theorieunterricht findet in der Fachschule im Blockunterricht statt, die fachpraktische Ausbildung in den Ausbildungsbetrieben, ebenfalls im Block. Die schulische Ausbildung ist in Module gegliedert.
    2. Schulbücher / Materialien
      siehe Download 
  • Links
    1. SchO
    2. Fachschulverordnung Altenpflegehilfe
    3. Lehrpläne / Rahmenlehrplan
    4. PrüfO
  • Certqua_Siegel