Hausordnung

Hausordnung

Diese Hausordnung wurde gemeinsam von der Schulleitung, dem Lehrerkollegium, der Schülervertretung und dem Schulelternbeirat erstellt. Sie soll ein harmonisches und geordnetes Zusammenleben sowie eine erfolgreiche Zusammenarbeit aller am Schulleben Beteiligten ermöglichen. Alle Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer, die Schulleitung, der Hausmeister, das Sekretariat und Besucher der Carl-Burger-Schule sind verpflichtet, sich an die in ihr enthaltenen Regelungen zu halten.

1          Die Grundregeln

1.1       Diese Hausordnung gilt für alle Personen, die das Schulgelände, das Schulgebäude oder die Sporthalle1 betreten.

1.2       Alle am Schulleben Beteiligten verhalten sich stets so, dass kein anderer gefährdet, geschädigt, unnötig gestört oder belästigt wird.

1.3       Die Mitglieder der Schulgemeinschaft begegnen sich gegenseitig mit Respekt und der gebotenen Höflichkeit unabhängig von Religionszugehörigkeit, Herkunft, Hautfarbe, Alter und Geschlecht.

1.4       Alle Beteiligten gehen sorgfältig mit dem Schuleigentum um und vermeiden Beschädigungen und Verschmutzungen.

1.5       Auch auf den anliegenden Straßen und im unmittelbaren Umfeld der Schule wird rücksichtsvolles Verhalten gegenüber Fußgängern und anderen Verkehrsteilnehmern erwartet.

2          Aufenthalt auf dem Schulgelände

2.1       Schulfremden Personen ist der Aufenthalt auf dem Schulgelände, in den Schulgebäuden und in der Sporthalle nur aufgrund einer Einladung oder zur Verrichtung von Dienstleistungen für die Schule gestattet. Alle übrigen Personen melden sich im Sekretariat an.

2.2       Schülerinnen und Schüler teilen auf Verlangen ihren Namen, ihre Klasse sowie die Klassenleitung den aufsichtführenden Personen mit.

2.3       Vor Unterrichtsbeginn (Öffnung des Schulgebäudes um 7:15 Uhr) halten sich alle Schülerinnen und Schüler bis zum ersten Gong in den Pausenbereichen auf. Wenn 10 Minuten nach Unter-richtsbeginn noch keine Lehrperson anwesend ist, teilt die/der Klassensprecherin/Klassensprecher dies dem Sekretariat mit.

2.4       In den Pausen sowie den Freistunden halten sich die Schülerinnen und Schüler in den Pausenbereichen auf. Pausenbereiche sind die Schulhöfe und die Pausenhalle. Die Klassenräume, Flure, Treppenhäuser, Gehwege der anliegenden Straßen und der Eingangsbereich der Volksbank dienen nicht als Aufenthalts-bereiche.

2.5       Die Schülerinnen und Schüler dürfen das Schulgelände in Pausen und Freistunden verlassen. Wir weisen darauf hin, dass beim Verlassen des Schulgeländes eine Haftung der Schule ausge-schlossen ist und der gesetzliche Unfallversicherungsschutz entfallen kann. Dies gilt auch, sobald sich Schülerinnen und Schüler nicht auf dem direkten Schulweg befinden.

3          Verhalten auf dem Schulgelände

3.1       Das Rauchen und die Nutzung von elektronischen Zigaretten ist auf dem Schulgelände untersagt.

3.2       Speisen und Getränke dürfen grundsätzlich nur in den Pausen-bereichen konsumiert werden. In besonderen Einzelfällen kann eine Lehrkraft Ausnahmen gewähren.

3.3       Die Schülerinnen und Schüler halten die Klassen- und Fachräume sauber und gehen pfleglich mit den Einrichtungsgegenständen um. Bei Leerung der Mülleimer ist auf eine entsprechende Mülltrennung zu achten.

3.4       Die Toiletten sind in einem sauberen Zustand zu hinterlassen.

3.5       Mobile elektronische Endgeräte (Mobiltelefone, Tablets, Smart-Watches u. Ä.) sind innerhalb der Unterrichtsräume und während des Unterrichts auszuschalten. Ausnahmen gestattet die unterrichtende Lehrperson. Die Zuwiderhandlung kann den vorübergehenden Einbehalt des entsprechenden Gerätes zur Folge haben.

3.6       Jegliche Bild-, Film- und Tonaufnahmen sind auf dem Schulgelände grundsätzlich nicht gestattet und können strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

4          Verhalten bei Gefahr

4.1       Um Gefahrensituationen grundsätzlich abzuwenden, ist das Mitführen von Waffen, Anscheinwaffen, Alkohol, Rauschmitteln, und anderen gesundheitsgefährdenden Gegenständen auf dem gesamten Schulgelände untersagt.

4.2       Über gefährliche Situationen, z. B. Unfälle oder Gewalttätigkeiten ist unverzüglich eine Lehrperson, der Hausmeister oder das Sekretariat zu informieren.

4.3       Gefahrensituationen werden durch verschiedene Alarmzeichen (Schulsirene bzw. Durchsage) angekündigt. Die jeweiligen Alarmzeichen und Verhaltensweisen sind dem Alarmplan im Klassenbuch zu entnehmen.

4.4       Zufahrten für Feuerwehr- und Rettungsfahrzeuge sowie der ausgewiesene Bereich vor dem Schulgebäude sind unbedingt freizuhalten. Widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge werden kostenpflichtig abgeschleppt.

5          Besondere Hinweise

5.1       Das Sekretariat steht den Schülerinnen und Schülern außer in dringenden Fällen nur zu den vorgesehenen Pausenzeiten, nicht jedoch während ihrer Unterrichtszeiten zur Verfügung.

5.2       Bei krankheitsbedingten Notfällen ist der Schulsanitätsdienst unter den im Klassenbuch hinterlegten Kontaktdaten zu erreichen.

5.3       Der Erste-Hilfe-Raum befindet sich im Gebäude B, Raum 116. Der Schlüssel und die Namen der Ersthelfer sind im Sekretariat hinterlegt.

5.4       Fundsachen sind im Sekretariat abzugeben. Für den Verlust oder die Beschädigung von Privateigentum (insbesondere Geld, Wertgegenstände, Garderobe etc.) übernimmt die Schule keine Haftung.

5.5       Bekanntmachungen, Aushänge sowie das Verteilen von Medien dürfen nur nach Genehmigung durch die Schulleitung vorgenommen werden.

6          Rechtliche Grundlagen

6.1       Mit der Aufnahme der Schülerin/des Schülers in die Schule wird ein öffentlich-rechtliches Rechtsverhältnis begründet. Daraus ergeben sich Rechte und Pflichten, die im Schulgesetz und in der Schulordnung für öffentliche berufsbildende Schulen geregelt sind.

6.2       Die Schulleitung, die Lehrkräfte sowie gesondert beauftragte Personen üben das Hausrecht aus. Ihren Weisungen ist Folge zu leisten.

6.3       Verstöße gegen die Hausordnung können Ordnungsmaßnahmen zur Folge haben.

6.4       Im Einvernehmen mit der Schulleitung sind Abweichungen von der Hausordnung im Einzelfall möglich!

 

Mayen, 01.08.2018

Schulleitung


[1] Für die Sporthalle und besonders ausgewiesene Räume gelten ergänzende
Nutzungsordnungen.

Hausordnung als pdf.