Mit Inkrafttreten des Pflegeberufereformgesetzes am 1.1.2020 läuft die Altenpflegeausbildung aus. Bestehende Auszubildende können ihre Ausbildung planmäßig beenden. Die „verkürzte“ Ausbildung Altenpflege, d.h. ein Eintritt direkt ins 2. Ausbildungsjahr, ist letztmalig möglich im Schuljahr 2020/2021.
- ZielBefähigung zur selbständigen, eigenverantwortlichen Arbeit in Einrichtungen der Altenpflege.Die Fachschule für Altenpflege vermittelt mit den Trägern der fachpraktischen Ausbildung Kompetenzen, die zur ganzheitlichen, aktivierenden Pflege einschließlich Beratung, Betreuung und Begleitung erforderlich sind.Die fachpraktische Ausbildung erfolgt in stationären und ambulanten Pflegeeinrichtungen für alte Menschen.
- Dauer
2 Jahre - Aufnahme
- Voraussetzungen
- Abschluss als Altenpflegehelfer/-in oder
Abschluss als Krankenpflegehelfer/-in - Ausbildungsvertrag mit einer Altenpflegeeinrichtung
- Bescheinigung über gesundheitliche Eignung
- Abschluss als Altenpflegehelfer/-in oder
- Anmeldevordruck / Aufnahmeantrag
siehe Download
- Voraussetzungen
- AbschlussDer Bildungsgang schließt mit einer Prüfung ab, die aus einem schriftlichen, mündlichen und praktischen Teil besteht.Mit dem Bestehen der Abschlussprüfung wird die Berufsbezeichnung „AltenpflegerIn“ verliehen.
- BesonderheitenDie fachpraktische Ausbildung erfolgt in stationären und ambulanten Pflegeeinrichtungen für alte Menschen.
- Übergangsmöglichkeiten Der Abschluss der Fachschule Altenpflege berechtigt zum Studium an Fachhochschulen in Rheinland-Pfalz.
- Unterrichtsorganisation
- Unterrichtsorganisation: Der Theorieunterricht findet in der Fachschule im Blockunterricht statt, die fachpraktische Ausbildung in den Ausbildungsbetrieben, ebenfalls im Block. Die schulische Ausbildung ist in Module gegliedert. Während der Ausbildung sind zwei externe Praktika abzuleisten.
- Schulbücher / Materialien
siehe Download