Bäcker /-in

1. Ziel
Erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung

2. Dauer
Entsprechend der Dauer des Berufsausbildungsvertrags

3. Aufnahme

1. Voraussetzungen

Zum Besuch der Berufsschule (Teilzeit) ist verpflichtet, wer in einem Berufsausbildungsverhältnis steht und im Zeitpunkt der Begründung noch nicht die zwölfjährige Schulpflicht erfüllt hat.

2. Anmeldevordruck / Anmeldeantrag
Durch die Ausbildungsbetriebe (hier).

4. Abschluss

Wer die Berufsschule (Teilzeit) mit Erfolg besucht hat, erhält ein Abschlusszeugnis. Nach erfolgreichem Abschluss der parallel laufenden betrieblichen Ausbildung wird der Gesellen-, Gehilfen- oder Facharbeiterbrief von der zuständigen Kammer (Duales System) ausgehändigt. Das Abschlusszeugnis schließt den Hauptschulabschluss und unter bestimmten Voraussetzungen den qualifizierten Sekundarabschluss I (Mittlere Reife) mit ein. Zudem kann über den Besuch des Fachhochschulreifeunterrichts und dem erfolgreichen Abschluss der Fachhochschulreifeprüfung gleichzeitig die Fachhochschulreife erlangt werden.

5. Besonderheiten

6. Übergangsmöglichkeiten

–     Berufsschul- plus Kammerabschluss:
Übergang (Anstellung) in den Ausbildungsberuf
–     Berufsschul- plus Kammerabschluss plus einjährige, einschlägige Berufstätigkeit:
Übergang in die Fachschule

–     Berufsschul- plus Kammer- plus Sekundarabschluss I:
Übergang in die Berufsoberschule I oder die duale Berufsoberschule

–     Berufsschul- plus Kammer- plus Sekundarabschluss I plus Fachhochschulreife:
Übergang in die Fachhochschule oder Berufsoberschule II

7. Unterrichtsorganisation

7. 1Unterrichtstage / Zusatztage bzw. Blockunterrichtszeiten

7.2 Schulbücher / Materialien

7.3 Ausbildungsbegleitende Materialien

7.4 Termine für Eltern und Ausbildungsbetriebe / Einrichtungen

8. Links

8.1 SchO

8.2 Bildungsgang VO

8.3 Lehrpläne / Rahmenlehrplan

8.4 PrüfO