- Ziel
Erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung
- Dauer
Entsprechend der Dauer des Berufsausbildungsvertrags
- Aufnahme
- VoraussetzungenZum Besuch der Berufsschule (Teilzeit) ist verpflichtet, wer in einem Berufsausbildungsverhältnis steht und im Zeitpunkt der Begründung noch nicht die zwölfjährige Schulpflicht erfüllt hat.
- Anmeldevordruck / Aufnahmeantrag
Anmeldung durch die Betriebe (hier).
- Voraussetzungen
- Abschluss Wer die Berufsschule (Teilzeit) mit Erfolg besucht hat, erhält ein Abschlusszeugnis. Nach erfolgreichem Abschluss der parallel laufenden betrieblichen Ausbildung wird der Gesellen-, Gehilfen- oder Facharbeiterbrief von der zuständigen Kammer (Duales System) ausgehändigt. Das Abschlusszeugnis schließt den Hauptschulabschluss und unter bestimmten Voraussetzungen den qualifizierten Sekundarabschluss I (Mittlere Reife) mit ein. Zudem kann über den Besuch des Fachhochschulreifeunterrichts und dem erfolgreichen Abschluss der Fachhochschulreifeprüfung gleichzeitig die Fachhochschulreife erlangt werden.
- Besonderheiten
- Übergangsmöglichkeiten– Berufsschul- plus Kammerabschluss:
Übergang (Anstellung) in den Ausbildungsberuf– Berufsschul- plus Kammerabschluss plus einjährige,
einschlägige Berufstätigkeit:
Übergang in die Fachschule– Berufsschul- plus Kammer- plus Sekundarabschluss I:
Übergang in die Berufsoberschule I oder die duale Berufsoberschule– Berufsschul- plus Kammer- plus Sekundarabschluss I
plus Fachhochschulreife:
Übergang in die Fachhochschule oder Berufsoberschule II - Unterrichtsorganisation
- Unterrichtstage / Zusatztage bzw. Blockunterrichtszeiten
siehe Download - Schulbücher / Materialien
siehe Download - Ausbildungsbegleitende Materialien
- Termine für Eltern und Ausbildungsbetriebe / Einrichtungen
- Unterrichtstage / Zusatztage bzw. Blockunterrichtszeiten
- LinksDownload
- SchO
- Bildungsgang VO
- Lehrpläne / Rahmenlehrplan
- PrüfO