- Ziel
Erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung - Dauer
Entsprechend der Dauer des Berufsausbildungsvertrags - Aufnahme
- Voraussetzungen Zum Besuch der Berufsschule (Teilzeit) ist verpflichtet, wer in einem Berufsausbildungsverhältnis steht und im Zeitpunkt der Begründung noch nicht die zwölfjährige Schulpflicht erfüllt hat. Für Jugendliche ohne Hauptschulabschluss, die nicht unmittelbar in ein Ausbildungs- oder Beschäftigungsverhältnis eintreten, ist das Berufsvorbereitungsjahr verpflichtend [/expand]
- Anmeldevordruck / Aufnahmeantrag
Anmeldung durch die Betriebe (hier).
- Abschluss
- Besonderheiten
- Übergangsmöglichkeiten
- Unterrichtsorganisation
- Unterrichtstage / Zusatztage bzw. Blockunterrichtszeiten
siehe Download - Schulbücher / Materialien
siehe Download - Ausbildungsbegleitende Materialien
- Termine für Eltern und Ausbildungsbetriebe / Einrichtungen
- Unterrichtstage / Zusatztage bzw. Blockunterrichtszeiten
- Links
- SchO
- Bildungsgang VO
- Lehrpläne / Rahmenlehrplan
- PrüfO