- Ziel
Erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung - Dauer
Entsprechend der Dauer des Berufsausbildungsvertrags - Aufnahme
- Voraussetzungen Zum Besuch der Berufsschule (Teilzeit) ist verpflichtet, wer in einem Berufsausbildungsverhältnis steht und im Zeitpunkt der Begründung noch nicht die zwölfjährige Schulpflicht erfüllt hat. Für Jugendliche ohne Hauptschulabschluss, die nicht unmittelbar in ein Ausbildungs- oder Beschäftigungsverhältnis eintreten, ist das Berufsvorbereitungsjahr verpflichtend
- Anmeldevordruck / Aufnahmeantrag
Anmeldung durch die Betriebe (hier).
- Voraussetzungen
- Abschluss Wer die Berufsschule (Teilzeit) mit Erfolge besucht hat, erhält ein Abschlusszeugnis. Nach erfolgreichem Abschluss der parallel laufenden betrieblichen Ausbildung wird der Gesellen- oder Facharbeiterbrief von der zuständigen Kammer (Duales System) ausgehändigt. Das Abschusszeugnis schließt den Hauptschulabschluss und unter bestimmten Voraussetzungen den qualifizierten Sekundarabschluss I (Mittlere Reife) mit ein.
- Besonderheiten
- Übergangsmöglichkeiten ·Berufsschul- plus Kammerabschluss: Übergang (Anstellung) in den Ausbildungsberuf ·Berufsschul- plus Kammerabschluss plus einjährige, einschlägige Berufstätigkeit:
Übergang in die Fachschule ·Berufsschul- plus Kammer- plus Sekundarabschluss I:
Übergang in die Berufsoberschule I oder die duale Berufsoberschule ·Berufsschul- plus Kammer- plus Sekundarabschluss I plus Fachhochschulreife:
Übergang in die Fachhochschule oder Berufsoberschule II - Unterrichtsorganisation
- Unterrichtstage / Zusatztage bzw. Blockunterrichtszeiten
- Schulbücher / Materialien
- Ausbildungsbegleitende Materialien
- Termine für Eltern und Ausbildungsbetriebe / Einrichtungen
- Links
- SchO
- Bildungsgang VO
- Lehrpläne / Rahmenlehrplan
- PrüfO