Fachschule Sozialpädagogik (Teilzeit)

Berufsbegleitende Teilzeit-Ausbildung zur staatlich anerkannten Erzieherin/ zum staatlich anerkannten Erzieher

  1. Dauer
    Die Ausbildung dauert drei Jahre und findet im gesamten Zeitraum berufsbegleitend statt. Beginn ist immer der 1. August im ersten Jahr. Die Ausbildung endet am 31. Juli im dritten Jahr. Eine Praktikumsphase von 120 Stunden ist in diesem Zeitraum enthalten. Das Berufspraktikum erfolgt im zweiten und dritten Ausbildungsjahr integriert.
  2. Aufnahme

    Zusätzlich zu den folgenden Voraussetzungen brauchen Sie für die berufsbegleitende Teilzeit-Ausbildung ein hauptberufliches Beschäftigungsverhältnis mit einem Träger/einer Einrichtung im Umfang von 50 Prozent. Der Arbeitsvertrag muss der Fachschule zur Anmeldung vorgelegt werden (in begründeten Ausnahmen kann der Arbeitsvertrag auch zu einem späteren Zeitpunkt nachgereicht werden; sprechen Sie uns an info@bbs-mayen.de).

    1. Voraussetzungen

      1. Ein qualifizierter Sekundarabschluss I und
      2. eine abgeschlossene mindestens 2-jährige Berufsausbildung nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung oder eine als gleichwertig anerkannte Ausbildung oder
      3. eine abgeschlossene Berufsausbildung zur „Staatlich geprüften Sozialassistentin“/ zum „Staatlich geprüften Sozialassistenten“ oder
      4. eine Ausbildung in einem Beamtenverhältnis, das mindestens der Laufbahn des mittleren Dienstes gleichwertig ist oder
      5. eine mindestens 3-jährige hauptberufliche einschlägige Tätigkeit oder
      6. das mindestens 3-jährige Führen eines Familienhaushalts mit mindestens einem minderjährigen Kind oder einem zu pflegenden Angehörigen.
    1. Die allgemeine Hochschulreife oder die Fachhochschulreife in Verbindung mit einer mindestens 4-monatigen einschlägigen praktischen Tätigkeit im sozialpädagogischen Bereich (eine einschlägige mindestens einjährige ehrenamtliche Tätigkeit, ein freiwilliges soziales Jahr oder die Ableistung eines Bundesfreiwilligendienstes können darauf angerechnet werden).
    2. Unterricht und Praktika 
      Der Unterricht findet an zwei festen Tagen statt. Hinzu kommen online begleitende Selbstarbeitsphasen, sodass pro Woche bis zu 22 Stunden Unterricht angeboten werden. Eine Praktikumsphase von 120 Stunden findet zu zwei Dritteln vor den Schulferien und zu einem Drittel in den Schulferien statt. Ab dem zweiten Ausbildungsjahr beginnt das integrierte Berufspraktikum. Nähere Informationen zum Berufspraktikum finden Sie hier.