Vollzeit-Ausbildung zur staatlich anerkannten Erzieherin/ zum staatlich anerkannten Erzieher
- Dauer
Die Ausbildung an der Fachschule für Sozialwesen – Bildungsgang Sozialpädagogik – dauert drei Jahre. Diese gliedert sich in zwei fachschulische Unterrichtsjahre mit zwei integrierten Blockpraktika in sozialpädagogischen Einrichtungen von insgesamt 12 Wochen Dauer und ein einjähriges fachpraktische Berufspraktikum mit fachschulischer Begleitung. Das Berufspraktikum wird entsprechend vergütet. - Aufnahme
1. Voraussetzungen
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- Ein qualifizierter Sekundarabschluss I und
- eine abgeschlossene mindestens 2-jährige Berufsausbildung nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung oder eine als gleichwertig anerkannte Ausbildung oder
- eine abgeschlossene Berufsausbildung zur „Staatlich geprüften Sozialassistentin“/ zum „Staatlich geprüften Sozialassistenten“ oder
- eine Ausbildung in einem Beamtenverhältnis, das mindestens der Laufbahn des mittleren Dienstes gleichwertig ist oder
- eine mindestens 3-jährige hauptberufliche einschlägige Tätigkeit oder
- das mindestens 3-jährige Führen eines Familienhaushalts mit mindestens einem minderjährigen Kind oder einem zu pflegenden Angehörigen.
- Die allgemeine Hochschulreife oder die Fachhochschulreife in Verbindung mit einer mindestens 4-monatigen einschlägigen praktischen Tätigkeit im sozialpädagogischen Bereich (eine einschlägige mindestens einjährige ehrenamtliche Tätigkeit, ein freiwilliges soziales Jahr oder die Ableistung eines Bundesfreiwilligendienstes können darauf angerechnet werden).
- Unterricht und Praktika
Der Unterricht findet in Vollzeit von Montag bis Freitag statt. Im ersten und zweiten Schuljahr gibt es jeweils eine Praktikumsphase. Das dritte Schuljahr findet als Berufspraktikum überwiegend in einer geeigneten Einrichtung statt. Nähere Informationen zum Berufspraktikum finden Sie hier.
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