Information der Kreisverwaltung zur Übernahme der Schülerfahrtkosten

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Kreisverwaltung Mayen-Koblenz bietet ab dem Schuljahr 2021/2022 zusätzlich die Möglichkeit, den Antrag auf Übernahme der Fahrtkosten ganz bequem online zu stellen.

Anträge können so schnell und fristwahrend über das Internet gestellt werden; die Sicherheit der sensiblen Daten ist gewährleistet. Das bisher erforderliche Ausdrucken, Unterschreiben und Versenden der ausgefüllten Formulare entfällt durch die Verwendung.

Dies ist nicht nur in Zeiten von Corona aus hygienischer Sicht ein großer Vorteil, zudem bedeutet dies, dass zu jederzeit ein Antrag gestellt werden kann. Im Übrigen barrierefrei und ohne Rücksicht auf Uhrzeit oder Wochentag. Auch Ferienzeiten spielen keine Rolle mehr. Außerdem werden Übertragungsfehler dadurch gänzlich vermieden, da die Dateneingabe unmittelbar vom Antragsteller (einschließlich Pflichtfelder) erfolgt.

Als Antragsdatum gilt das vom System vergebene Antragsdatum. Im Genehmigungsfall wird der Antrag ab dem Tag der Antragstellung bewilligt, sofern die Erstattungsvoraussetzungen zu diesem Zeitpunkt vorliegen.

Unter dem Link https://www.kvmyk.de/kv_myk/B%C3%BCrgerservice/Onlineangebote/ (www.kvmyk.de – Bürgerservice – Onlineangebote – Schule & Kindergarten) finden Sie alle Anträge zu den entsprechenden Schulformen über das Online-Portal der Kreisverwaltung Mayen-Koblenz. Die notwendigen Unterlagen (z. B. Einkommensbelege) können Sie den Anträgen elektronisch beifügen. Sollten Sie keine Möglichkeit haben elektronische Dokumente einzufügen, können diese auch per Post gesendet werden. Die zugesandten Dokumente müssen mit dem vollständigen Namen und dem Geburtsdatum des Kindes, sowie die Angabe der besuchten Schule versehen sein.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Kreisverwaltung Mayen-Koblenz
Schülerbeförderung

Veröffentlicht unter Aktuell