Bezüglich der Unterrichtsgestaltung in den Fachschulen für Altenpflege und Altenpflegehilfe wird folgende Regelung getroffen:
Die praktische Ausbildung wird beim Träger der praktischen Ausbildung regulär fortgeführt.
Den Schülerinnen und Schülern stehen Lernzeiten zur Erarbeitung fachtheoretischer Inhalte zur Verfügung. Hierfür sind Ihnen geeignete Materialien in analoger oder digitaler Form bereitzustellen. Die Lernaufgaben sollen so formuliert sein, dass sie in häuslicher und/oder betrieblicher Umgebung bearbeitet werden können. Den Schülerinnen und Schülern muss ausreichend Zeit zur Bewältigung der Lernaufgaben zur Verfügung stehen. Es sollten Regelungen zur Abgabe der Aufgaben und zum Feedback getroffen werden. An Stelle von Unterrichtszeiten, die nicht für die Bewältigung der Lernaufgaben benötigt werden, kann unter Berücksichtigung arbeitsrechtlicher Vorgaben auch ein Einsatz beim Träger der praktischen Ausbildung erfolgen, der jedoch in jedem Fall die zur Bearbeitung der Aufgaben benötigte Zeit zur Verfügung zu stellen hat.
Mit freundlichem Gruß Im Auftrag
gez. Peter Christ-Kobiela