Elternschreiben des Ministeriums für Bildung

Am 27.03.2020 veröffentlichte das Ministerium für Bildung folgendes Schreiben an die Eltern in Rheinlad-Pfalz: Link

 
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IHK: Abschlussprüfungen verschoben

Die IHK-Organisation plant nach eigenen Angaben, die kaufmännischen schriftlichen IHK-Ausbildungsprüfungen am 18. und 19. Juni durchzuführen.
Prüfungsteilnehmer, die im Frühjahr 2020 für ihre Abschlussprüfung Teil 1 angemeldet waren, erhalten die Möglichkeit, die Prüfung im Herbst 2020 zu absolvieren.
Der Prüfungszeitraum der praktischen Prüfung beginnt wie geplant am 2. Mai 2020.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Schreiben der IHK: Link

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite:

www.ihk-koblenz.de

HWK: Hier sind Abschluss- und Gesellenprüfungen inklusive Teile von gestreckten Prüfungen und Zwischenprüfungen vorerst bis zum 24. April 2020 abgesagt und werden verschoben. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite der HWK:

www.hwk-koblenz.de

 
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Schulsozialarbeit während der Schulschließung

Liebe Schülerinnen und Schüler, liebes Kollegium, liebe Eltern,

wir sind weiterhin im Dienst und möchten Euch/Sie unterstützen durch diese außergewöhnliche Zeit zu kommen. Zwar können wir zurzeit keine persönlichen Kontakte anbieten, sind aber telefonisch oder per Email zu erreichen.

Nicole Carlsen Tel.:0175-6257273 oder n.carlsen@bbs-mayen.de

Lea Friese Tel.: 0176-51673110 oder l.friese@bbs-mayen.de

Anna Ziegler Tel.: 0176-51728970 oder a.ziegler@bbs-mayen.de

Weitere Hilfsangebote finden Sie auch unter:

www.dekanat-mayen-mendig.de,

www.jugendnotmail.de,

der Telefonseelsorge 0800/1110111 oder 0800/1110222

oder unter „Nummer gegen Kummer“ 116111.

 

Bleiben Sie gesund!

Es grüßen herzlich

Nicole Carlsen, Lea Friese und Anna Ziegler

 
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Absage von Veranstaltungen/ Terminen

Auf Grund der Schulschließung müssen die folgenden Veranstaltungen/Termine leider abgesagt werden:
19.03.: Informationsveranstaltung der Arbeitsagentur BGYG 19a
20.03.: Ehrung der abgehenden SchulsanitäterInnen
24. – 25.03.: Klassenfahrt FS Alt 18
25.03.: Informationsveranstaltung Kurswahl BGYG19a/b
25.03.: Informationsveranstaltung der Arbeitsagentur für Eltern und SchülerInnen BGYG
25.03.: HEP-Treffen
26.03.: Informationsveranstaltung Kurswahl BGYW19
26.03.: Informationsveranstaltung der Arbeitsagentur für Eltern und SchülerInnen BGYW
30.03. – 03.04.: Klassenfahrt BGY 18
01.04.: AG Prüfung Altenpflegehilfe
01.04.: Informationsveranstaltung für die Praktikumseinrichtungen der HBF Sozialassistenz
02.04.: Informationsveranstaltung der Arbeitsagentur BGYG 19b
02.04.: AG Generalistik/Ausbildungspläne

 
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BBS Mayen trauert um Heiner Günster

Die Schulgemeinschaft der Carl-Burger-Schule Mayen trauert in tiefer Verbundenheit um ihren ehemaligen Schulleiter, Herrn Oberstudiendirektor Heiner Günster, der nach langer Krankheit am 20. März 2020 im Alter von 67 Jahren verstarb.

Heiner Günster leitete die Berufsbildende Schule Mayen von 2011 bis 2014. Während seiner Amtszeit etablierte er das Schulentwicklungsprojekt zur Stärkung von Eigenverantwortung, Qualitätsmanagement und Lehr- und Lernkultur (EQuL). In sein Wirken fiel außerdem die Einrichtung der Fachschule Sozialpädagogik, die sowohl für die Schule als auch für die Region im Sinne des Fachkräftemangels zukunftsweisend ist.

Sowohl dem Menschen als auch seinem Wirken als Schulleiter und Lehrer wird die Schulgemeinschaft ein ehrendes Andenken bewahren.

 
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Leitlinien für die Zeit der Schulschließungen für Unternehmen und berufsbildende Schulen

1. Auszubildende müssen trotz der Schulschließungen in ihren Ausbildungsbetrieb

  • Auszubildende haben einen Ausbildungsvertrag mit einem Unternehmen und müssen diesen auch erfüllen.
  • Ob die Ausbildung im Betrieb stattfinden kann, entscheidet der/die jeweilige Arbeitgeber(in). Dabei sind die Regelungen zu beachten, die derzeit auch für alle anderen Teile der Gesellschaft gelten (z.B. Beschäftigung von Risikogruppen/Menschen mit Vorerkrankungen, Kontakt mit infizierten Personen, Hygiene- und Abstandsregelungen). Ggf. ist hier auch die Einschätzung des zuständigen Gesundheitsamtes maßgeblich.

    2. Organisation des Lernens während der Schulschließungen

  • Das Lernen findet nicht mehr am physischen Lernort Schule statt, sondern – in durch Lehrkräfte begleiteter Form – im häuslichen und /oder betrieblichen Umfeld. Dazu werden ein pädagogisches Angebot zur Verfügung gestellt und Feedbackstrukturen zur Rückkopplung zwischen Lehrkräften und Auszubildenden eingerichtet. Vom Berufsschultag nach Stundenplan kann ggf. abgewichen werden.
  • Die Lehrkräfte treten mit den Auszubildenden und ggf. Ausbildungsbetrieben beispielsweise per Mail, per Telefon, per Post und in anderer Form, die für die Auszubildenden geeignet ist, in Kontakt. Insbesondere die in den BBS bereits vielerorts etablierten Lernplattformen sollen für die Bereitstellung von Lernaufgaben und Lernmaterialien genutzt werden.

    3. Anwendung des Berufsbildungsgesetzes

  • Die Vorgaben für das Lernen im häuslichen/und oder betrieblichen Umfeld ergeben sich aus dem Berufsbildungsgesetz und finden während der Schulschließungen analog Anwendung. Die Auszubildenden haben ihren schulischen Lernaufgaben nachzukommen, auch wenn die Schulgebäude geschlossen sind.

    4. Beurlaubungen von der Bearbeitung schulischer Aufgaben

  • Momentan gibt es Betriebe, die jede helfende Hand brauchen, weil sie für die Daseinsvorsorge der Menschen wichtig sind. Die Betriebe können in diesem Fall bei der für sie zuständigen Berufsschule eine Beurlaubung ihrer Auszubildenden aus wichtigen Gründen erwirken. Die im Sinne der Daseinsvorsorge vorgebrachten Gründe sind von der Schule nicht als betriebliche Gründe zu werten. Der Betrieb erhält eine entsprechende Mitteilung durch die Schule.
 
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Unterricht bei geschlossener Schule in den Fachschulen für Altenpflege und Altenpflegehilfe

Bezüglich der Unterrichtsgestaltung in den Fachschulen für Altenpflege und Altenpflegehilfe wird folgende Regelung getroffen:

Die praktische Ausbildung wird beim Träger der praktischen Ausbildung regulär fortgeführt.

Den Schülerinnen und Schülern stehen Lernzeiten zur Erarbeitung fachtheoretischer Inhalte zur Verfügung. Hierfür sind Ihnen geeignete Materialien in analoger oder digitaler Form bereitzustellen. Die Lernaufgaben sollen so formuliert sein, dass sie in häuslicher und/oder betrieblicher Umgebung bearbeitet werden können. Den Schülerinnen und Schülern muss ausreichend Zeit zur Bewältigung der Lernaufgaben zur Verfügung stehen. Es sollten Regelungen zur Abgabe der Aufgaben und zum Feedback getroffen werden. An Stelle von Unterrichtszeiten, die nicht für die Bewältigung der Lernaufgaben benötigt werden, kann unter Berücksichtigung arbeitsrechtlicher Vorgaben auch ein Einsatz beim Träger der praktischen Ausbildung erfolgen, der jedoch in jedem Fall die zur Bearbeitung der Aufgaben benötigte Zeit zur Verfügung zu stellen hat.

Mit freundlichem Gruß Im Auftrag
gez. Peter Christ-Kobiela

Informationsschreiben als pdf

 
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Betriebspraktikum HBF und BF I

Alle Praktika der Höhere Berufsfachschule und der Berufsfachschule I müssen gem. Anordnung der ADD vom 17.03.2020 mit sofortiger Wirkung während der Schulschließung ausgesetzt werden.

 
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Kontakt mit dem Sekretariat

Sehr geehrte Damen und Herren,
auf Grund der aktuellen Entwicklungen weisen wir darauf hin, dass unser Sekretariat ab Mittwoch, 18.03.2020, ausschließlich telefonisch oder per E-Mail erreichbar ist. Der Briefkasten wird weiterhin regelmäßig geleert.
Wir hoffen auf Ihr Verständnis.
Die Schulleitung

Tel.: 02651-9891-0
E-Mail: info@bbs-mayen.de

 
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Hinweise für Ausbildungsbetriebe/-einrichtungen

Auf Grund der Schließung unserer Schule können die Berufsschüler/-innen und Fachschüler/-innen aktuell nicht den Unterricht besuchen. Das Bildungsministerium Rheinland-Pfalz hat als oberste Landesbehörde alle Schulen angewiesen, die Schülerinnen und Schüler mit Lernmaterial zu versorgen. Die Ergebnisse dieser Arbeitsaufträge können zur Leistungsbeurteilung herangezogen werden.
Bitte ermöglichen Sie Ihren Auszubildenden, insbesondere denen, die in diesem Schuljahr Prüfungen ablegen werden, eine angemessene Lernzeit, damit sie die erteilten Arbeitsaufträge sorgfältig erledigen können.
Wir empfehlen, dass Ihre Auszubildenden das Lernmaterial zu Hause bearbeiten.
Wir bedanken uns für Ihre Kooperation und Ihr Verständnis.

 
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