Aktuelle Information der Kreisverwaltung zur Schülerbeförderung:

Aufgrund eines Streiks des Fahrpersonals in Rheinland-Pfalz vom 07.07. bis 15.07.2022 kann es zu Beeinträchtigungen in der Schülerbeförderung kommen.

 
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Information der Kreisverwaltung Mayen-Koblenz an alle Schüler*innen und Eltern der künftigen Jahrgangsstufe 11

An alle Schüler der kommenden Jahrgangsstufe 11 und ihre Eltern

Mit Bus&Bahn zur Schule – das müssen Sie wissen

Liebe Schüler, liebe Eltern, ab der Jahrgangsstufe 11 entfällt für die Landkreise / bzw. die Stadt Koblenz die gesetzliche Verpflichtung zur Übernahme der Kosten für Schülerfahrkarten (es sei denn eine bestimmte Einkommensgrenze wird nicht überschritten – nähere Infos erhalten Sie bei der zuständigen Kreisverwaltung).

Bitte beachten Sie: In der Regel lohnt sich der Erwerb einer eigenen Schüler-Monatskarte im Abo. Die Bus- oder Bahnfahrt von und zur Schule ist dann konkurrenzlos günstig, sowohl im Vergleich mit Auto oder Motorroller, als auch mit Einzel-, Wochen- oder Monatskarten.

Und so einfach geht es: Den Abo-Bestellschein für die „Schülermonatskarte im Abo“ ausfüllen, sich die Angaben vom Schulsekretariat bestätigen lassen (bitte daran denken, dass diese in den Sommerferien teilweise geschlossen sind!). Abo-Bestellscheine sind im Internet unter http://www.vrminfo.de/fahrkarten/tickets/abo-bestellschein/ zu finden oder bei den Verkehrsunternehmen erhältlich. Anschließend den ausgefüllten Antrag an das jeweilige Verkehrsunternehmen schicken (die Adressen sind ebenfalls im Internet unter www.vrminfo.de zu finden) oder persönlich dort abgeben. Das Abo läuft ein Jahr lang, es gilt immer ab dem Ersten eines Monats. Der Bestellschein muss bis spätestens zum 10. des Vormonats abgegeben werden.

Wir wünschen weiterhin günstige und sichere Fahrt mit Bus&Bahn,

herzlichst

IHR VERKEHRSVERBUND RHEIN-MOSEL GMBH

PS: Für nur 116 Euro im Jahr (das sind 32 Cent pro Tag) gibt es zusätzlich das Schüler-Plus-Ticket – damit „Taxi Mama“ frei hat. Denn es ist jeden Schultag ab 14 Uhr im gesamten Verkehrsverbund Rhein-Mosel nutzbar, an rheinland-pfälzischen Ferientagen, Wochenenden und Feiertagen sogar rund um die Uhr.

Informationsschreiben als PDF

 
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Informationen zur Schulbuchausleihe

Aktuelle Information der Kreisverwaltung Mayen-Koblenz zur Schulbuchausleihe:

 

Das Pädagogische Landesinstitut stellt noch einmal einen Tag zur Anmeldung und Bestellung bzw. Teilnahme an der entgeltlichen Schulbuchausleihe zur Verfügung.

Am Mittwoch, 20.07.2022, können sich die Schüler*innen bzw. Sorgeberechtigten noch einmal zur Schulbuchausleihe anmelden. Dies wird der letzte Termin für das Schuljahr 2022/23 sein. 

Wer die Bestellung an diesem Tag versäumt, muss alle Bücher auf eigene Kosten beschaffen.

 

 
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Nachruf Hans-Heinrich Kraus

 
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Im Notfall immer erreichbar – neue SchulsanitärInnen starten ihre Arbeit an der Carl-Burger Schule Mayen

Kurz vor den Weihnachtsferien 2021 wurden an der Carl-Burger-Schule Mayen die neuen Schulsanitäter vom DRK ausgebildet.

 

Der Schulsanitätsdienst wurde 2013 an der Carl-Burger Schule in Mayen etabliert und kann mittlerweile auf 8 erfolgreiche Jahre zurückblicken. Mit Hilfe der Kooperationslehrerinnen Frau Dirscherl und Frau Riecken findet eine enge Zusammenarbeit mit dem Deutschen Roten Kreuz statt, sodass jedes Jahr engagierte SchülerInnen zu neuen ErsthelferInnen ausgebildet werden können.

Nachdem im vergangenen Schuljahr der Schulsanitätsdienst aufgrund der angespannten Coronalage und der Hygienebestimmungen pausieren musste, konnte die Arbeit im Jahr 2021 wieder aufgenommen werden.

Bereits seit August letzten Jahres ist eine kleine Gruppe erfahrener SchülerInnen im Einsatz, um bei Notfällen zu helfen. Das Angebot des DRK, im Schuljahr 2021/2022 wieder neue ErsthelferInnen auszubilden, wurde mit großer Freude von den Kooperationslehrerinnen und den SchülerInnen der Carl-Burger Schule angenommen.

Aufgrund der großen Resonanz an TeilnehmerInnen musste die Schulung auf zwei Gruppen aufgeteilt werden. Die ersten Schulsanitäter konnten bereits vor den Weihnachtsferien 2021 an zwei Nachmittagen ausgebildet werden und erhielten am Ende einen Erste Hilfe Schein für die erfolgreiche Teilnahme an der Schulung des DRK. Anfang des Jahres 2022 konnten diese elf neuen SchulsanitäterInnen dann die bereits bestehende Gruppe tatkräftig unterstützen. Finanziert wurde die Ersthelferausbildung vom Förderverein der Carl-Burger Schule. Auch die zweite Schulungsgruppe soll noch in diesem Schuljahr ausgebildet werden, sodass zukünftig eine Vielzahl geschulter Ersthelfer der Berufsbildenden Schule in Mayen wieder zur Verfügung stehen wird.

Besonders schön ist für die Kooperationslehrerinnen zu sehen, dass sich die Arbeit der letzten Jahre gelohnt hat und das soziale Engagement der SchülerInnen sowie die Bereitschaft, eigenverantwortlich anderen zu helfen, so gewachsen ist.

 
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Sanierungsarbeiten an der Elztalbrücke

Im Zeitraum von vom 09.05.2022 – 08.07.2022 finden Sanierungsarbeiten an der Elztalbrücke in Monreal statt.

Aufgrund dieser Baustelle, können die Busse nicht wie gewohnt verkehren.

Anbei erhalten Sie den Baustellenfahrplan für den o.g. Zeitraum.

Monreal_Umleitungsfahrplan

 
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Praxisnahe, kreative, abwechslungsreiche Lernarrangements – Die BBS Mayen investiert in innovativen Unterricht in der Pflegeausbildung

Wie kann man am Lernort Schule etwas für die tägliche praktische Arbeit in Pflegeeinrichtungen lernen? Wie können Unterrichtsstunden für die Auszubildenden anregend, abwechslungsreich und mit hohem Aufforderungscharakter gestaltet werden? Und wie können wir als Schulteam den Kompetenzerwerb unserer Lernenden zeitgemäß begleiten und sichtbar machen? Diese Frage hat sich das Team der Pflegelehrer*innen, auch im Rahmen der neuen Ausbildung zur Pflegefachfrau/zum Pflegefachmann, gestellt . Mit Herzblut und tatkräftigem Einsatz sind in den letzten zwei Jahren einige Veränderungen angeregt und eingeführt worden. Dabei haben die engagierten Pflegelehrer*innen sehr viel Zeit und Liebe, auch an Wochenenden und in den Ferien, in die Erneuerung der unterrichtlichen Konzepte investiert. Auch dank der tatkräftigen Unterstützung durch die Fachschulleitung Frau Reinke und die Schulleitung Frau Birk-Märker hat das Pflegeteam einen innovativen Weg eingeschlagen.

Es ist wohl offensichtlich, dass gute Pflege nicht allein aus dem Lesen und Bearbeiten eines Schulbuchs erfolgen kann. Auch die Ausstattung aller Klassen der Fachschulen Altenpflege und der Berufsfachschule Pflege mit digitalen Tafeln der neuesten Generation kann Lernprozesse durch Einbindung digitaler Medien unterstützen, aber nicht vollständig abbilden. Um Lernanlässe am Lernort Schule möglichst authentisch und praxisnah abbilden zu können, aber trotzdem vom Perfektionsdruck der Praxis zu entkoppeln, arbeitet das Fachschulteam verstärkt mit simulierten Lernsituationen. Dies bedeutet, dass Aufgaben in einem möglichst realitätsnahen Setting bearbeitet werden. Hierzu zählt unter anderem die visuelle Erfahrung, für welche die BBS Mayen erst kürzlich neue Einrichtungsgegenstände – wie beispielsweise topmoderne Pflegebetten – eingekauft hat, aber auch die Arbeit mit möglichst authentisch dargestellten Bewohner*innen oder Patient*innen. Für die professionelle Gestaltung dieser Simulationen hat das Pflegeteam erfolgreich eine Kooperation mit der Laienschauspielgruppe „Die Mayenspieler e.V.“ eingehen können. Seit Januar dieses Jahres schlüpfte die Mayenspielerin Melanie Surdyk bereits zwei Mal in verschiedene Rollen, damit Auszubildende in der generalistischen Pflegeausbildung in einer authentischen Situation das Durchführen von Beratungsgesprächen trainieren konnten. Aber auch die Pflegelehrer*innen selbst stellen mit Hilfe von Elementen der Theaterpädagogik und ihren eigenen Erfahrungen überzeugend Bewohner*innen oder Patient*innen dar.

Die Zwischenprüfungen in der generalistischen Pflegeausbildungen fanden im diesjährigen April zum ersten Mal in Form einer „OSCE“-Prüfung statt. Dies bedeutet, dass die Lernenden in Abständen von ca. 10-15 Minuten mehrere Stationen mit einer praktischen Problemstellung durchlaufen haben. Um auf dieses Prüfungsformat vorzubereiten, hat im Unterricht ein intensives Training stattgefunden, bei dem einige wichtige Fähig- und Fertigkeiten eingeübt und vertieft wurden. Durch die intensive Planungs- und Konzeptionsarbeit konnten sowohl das Training als auch die Zwischenprüfung als voller Erfolg verbucht werden – sowohl von Seite der Lernenden als auch von Seite der Lehrenden.

Zurzeit werden die alten Pflegeräume zu einem hochmodernen „Skills-Lab“ aufgerüstet. Es sind bereits neue Nassbereiche entstanden, es wurden neue Boden- und Wandbeläge angebracht und ein Regieraum eingezogen. Hier sollen zukünftig Lernende videobasiert in der Durchführung einer qualitativ hochwertigen Pflege trainiert werden. Ein großer Dank gilt an dieser Stelle auch dem engagierten Hausmeister der BBS Mayen, Jürgen Theisen.

Die BBS Mayen bietet eine zukunftsorientierte theoretische Ausbildung in Pflegeberufen an. Es sind aktuell noch einige wenige Plätze frei für die Ausbildung zur Altenpflegehelferin/zum Altenpflegehelfer oder zur Pflegefachfrau/zum Pflegefachmann. Das Team der Pflegelehrer*innen freut sich auf Ihre Bewerbung.

 
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Infektionsschutz- und Hygienemaßnahmen an Schulen ab 2. Mai 2022

Sehr geehrte Eltern,
sehr geehrte Sorge- und Erziehungsberechtigte,

nach den Osterferien möchten wir Sie über die weiteren Anpassungen der Corona-Regelungen informieren. Die Situation stellt sich nach Auskunft des Ministeriums für Wissenschaft und Gesundheit in Rheinland-Pfalz so dar, dass es auch in der Omikron-Welle gelungen ist, das Gesundheitssystem nicht zu überfordern. Auch in anderen gesellschaftlichen Bereichen sind die Beschränkungen gefallen. Die Schulen, in denen besonders strenge Vorgaben galten, haben diese hervorragend umgesetzt. Das hat dazu geführt, dass wir das gesamte Schuljahr in Präsenz haben durchführen können – das ist unseren Schulgemeinschaften und Ihren Kindern zu verdanken. Nach den  Prognosen des Fraunhofer Instituts ITWM vom 21. April 2022 können wir optimistisch in den Mai starten. Deshalb wird das Gesundheitsministerium die Quarantäne-Beschränkungen aufheben und die rheinland-pfälzische Coronavirus-Absonderungsverordnung anpassen. Daraus folgend ergeben sich auch Änderungen für den Schulbereich und die Teststrategie, über die wir Sie heute gerne informieren möchten.

Mit Blick auf Hygienestandards und den Gesundheitsschutz bleibt es – auch abseits der Pandemie – weiterhin wichtig, eigenverantwortlich und im Sinne anderer zu handeln. Dies gilt insbesondere für Personen, die Erkältungs- bzw. Krankheitssymptome zeigen, die die Schule nicht besuchen sollten. In diesem Zusammenhang wird das sogenannte „Schnupfenpapier“ überarbeitet und unseren Schulen in Kürze zugesandt. Auch die Masken können freiwillig weiter getragen werden.

Die Änderungen betreffen folgende Bereiche:

Absonderung
 Nach der neuen Absonderungsverordnung gilt für infizierte Personen eine Abson-derungspflicht von fünf Tagen, wobei in den letzten 48 Stunden vor Beendigung der Absonderung keine typischen Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 vorgelegen haben dürfen; die Absonderung endet spätestens nach Ablauf von zehn Tagen. Eine Freitestung ist nicht mehr vorgesehen.
 Kontaktpersonen und Hausstandsangehörige sind nicht mehr quarantänepflichtig. Dies betrifft nicht nur die Personengruppe der Kinder und Jugendlichen, sondern alle Personen.

Testungen und Maskentragen
 Zum 2. Mai entfallen die zweimaligen anlasslosen Testungen, die in dieser Woche übergangsweise noch auf freiwilliger Basis stattfinden.
 Künftig müssen sich nur noch infizierte Personen absondern. Für Kontaktpersonen gilt keine Quarantänepflicht mehr. Dementsprechend entfallen auch die 5-Tages-Testungen für Kontaktpersonen, die durch positive Selbsttestergebnisse ausgelöst wurden. Durch die 5-Tages-Testung konnte verhindert werden, dass Kontaktperso-nen in der Schule in Quarantäne mussten. Dies entfällt durch die neuen Regelungen.
 Das Testkonzept „Einsatz von Antigen-Schnelltests an Schulen in Rheinland-Pfalz“ wird dementsprechend aufgehoben.
 Mit der letzten Lieferung wurden knapp vier Millionen Tests an die Schulen ausge-geben – diese Restbestände können auf freiwilliger Basis und in eigener Verantwor-tung aufgebraucht werden. Darüber hinaus können auch die Masken freiwillig weiter getragen werden.
 Auch können weiterhin (nach aktuellem Stand bis Ende Juni 2022) die Testmöglich-keiten im Rahmen des „Testens für alle“ freiwillig genutzt werden.

Melde- und Informationspflichten
 Die Meldepflicht der Schulleitung gegenüber dem Gesundheitsamt bleibt bestehen. Sowohl der Verdacht einer COVID-19-Erkrankung sowie die Erkrankung selbst ist gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. t IfSG meldepflichtig. Ebenso sind weiterhin die Sorgeberechtigten der Schülerinnen und Schüler aus der Klasse bzw. Lerngruppe zu informieren, wenn eine Infektion aufgetreten ist. Die Gesundheitsämter können nach wie vor weitergehende Maßnahmen anordnen, sofern diese ein besonderes Infektionsgeschehen identifizieren.
 Mit dem Wegfall der Testungen entfällt auch die Verpflichtung der Schulen, die Testergebnisse wöchentlich anonymisiert in elektronischer Form an die Schulaufsicht zu übermitteln.
 Auch die tägliche Meldung der coronabedingten Schul(teil-)schließungen sowie der Infektionsfälle an die Schulaufsicht entfällt, um die Schulen zu entlasten. Gleichzeitig gilt natürlich, dass sich unsere Schulen bei Fragen selbstverständlich jederzeit an die Schulaufsicht wenden können, insbesondere sollte es zu vermehrten Personalausfällen kommen.

Hygieneplan-Corona
 Der Hygieneplan-Corona wird angesichts der Neuregelungen erneut angepasst. Diesen erhalten unsere Schulen in Kürze mit dem aktualisierten „Schnupfenpapier“.

Damit werden, wie bereits im Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 10. März 2022 vorgesehen, weitgehende Einschränkungen des regulären  Schulbetriebs im Mai entfallen. Nach zwei Jahren Pandemie können unsere Schülerinnen und Schüler wieder einen nahezu normalen Schulalltag erleben, der für die Entwicklung der Kinder und Jugendlichen von großer Bedeutung ist.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

Petra Jendrich (Abteilung 4A)
Elke Schott (Abteilung 4B)
i. V. Dr. Klaus Sundermann (Abteilung 4C)

Elternschreiben Infektionsschutz und Hygienemaßnahmen ab 2. Mai 2022 als pdf

 
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Sarina Nink von der BBS-Mayen hat es drauf!

Unsere Schülerin Sarina Nink ist eine von Deutschlands einhundert besten Auszubildenden im Maler- und Lackiererhandwerk. Für ihre sehr guten Leistungen in der Berufsschule und im Ausbildungsbetrieb wurde Sarina nun von der gemeinnützigen Sto-Stiftung ausgezeichnet und gehört damit zu Deutschlands besten Auszubildenden im Maler- und Lackiererhandwerk.

Als Anerkennung erhielt sie einen der heiß begehrten grünen Koffer, prall gefüllt mit hochwertigem Werkzeug der Firma Storch im Gesamtwert von fast 1.000 Euro. Damit ausgestattet ist die junge Auszubildende bestens für eine erfolgreiche Gesellenprüfung und den baldigen Start ins Berufsleben vorbereitet.

Im Rahmen einer kleinen Feierstunde überreichten Sarinas Klassenleiter Herr Massing und die Fachlehrerin Frau Krüger der sichtlich stolzen Auszubildenden ihren wohlverdienten Preis. Auch die Schulleiterin Frau OStD` Birk-Märker und die Abteilungsleiterin der Bauabteilung Frau StD` Vogtel ließen es sich nicht nehmen, Sarinas Leistungen anzuerkennen und ihr ganz herzlich zu gratulieren. Neben den LehrerInnen und der Schulleitung freuten sich natürlich auch Sarinas KlassenkameradInnen.

In dem bundesweiten Wettbewerb „Du hast es drauf – zeig‘s uns!“ werden seit 2012 jedes Jahr einhundert Maler- und Lackierer-Azubis für ihre sehr guten Leistungen in Berufsschule und Betrieb von der Stiftung mit den Werkzeugkoffern belohnt. Nach erfolgreicher Gesellenprüfung qualifizieren sich diese für einen weiteren Wettbewerb, in dem dann die zehn besten Gesellen unter den 100 Koffergewinnern von der Stiftung dann zusätzlich mit einem Tablet ausgezeichnet werden.

Die Schulgemeinschaft gratuliert Sarina ganz herzlich zu ihren hervorragenden Leistungen und wünscht ihr auf ihrem weiteren beruflichen Werdegang alles Gute.

 

 
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Änderungen der Regelungen zum Infektionsschutz an Schulen ab dem 4. April 2022

Sehr geehrte Eltern,
sehr geehrte Sorge- und Erziehungsberechtigte,

Sie haben es gewiss in den Nachrichten der vergangenen Tage und Wochen verfolgt:
Der Bundestag hat das Infektionsschutzgesetz geändert und damit in allen gesellschaftlichen
Bereichen die Corona-Regeln gelockert. Nach dem neuen Gesetz entfallen auch
bestimmte Schutzmaßnahmen – wie z. B. die Maskenpflicht – nach einer kurzen Übergangsfrist.
Diese Lockerungen sollen und müssen sich auch an den Schulen in Rheinland-
Pfalz widerspiegeln. Für die Kinder und Jugendlichen, die in dieser Pandemie eine
besondere Last getragen haben, bedeutet das vor allem auch, dass sie an den Schulen
wieder ein großes Stück mehr Normalität erleben.

Derzeit gelten bis zum 2. April 2022 in Rheinland-Pfalz noch Übergangsregelungen. Ab
dem 4. April bis einschließlich der Woche nach den Osterferien gelten aufgrund des
vom Bundestag geänderten Infektionsschutzgesetzes dann folgende Regeln:

 Die Maskenpflicht in allen Schulen entfällt sowohl während des Unterrichts als
auch im Schulgebäude. Selbstverständlich kann auf freiwilliger Basis weiterhin
Maske getragen werden.
 Es gibt keine verpflichtenden Tests für die Teilnahme am Präsenzunterricht
mehr. Das entspricht den Lockerungen in fast allen Teilen des gesellschaftlichen
Lebens. In einer Übergangsphase werden für die Schülerinnen und Schüler und
das schulische Personal unabhängig davon, ob sie geimpft oder genesen sind,
noch bis zum 29. April 2022 zwei freiwillige anlasslose Tests pro Woche angeboten.
 Minderjährige Schülerinnen und Schüler brauchen Ihre Einverständniserklärung,
um an den Tests teilzunehmen (Sie können den Vordruck hier herunterladen:
https://corona.rlp.de/de/themen/schulen-kitas/schule/dokumente-schule).
 Sollte in einer Klasse eine Infektion auftreten, werden bis zum 29. April 2022
weiterhin die verpflichtenden Tests an fünf aufeinanderfolgenden Schultagen
durchgeführt.

Natürlich kann und wird es in der aktuellen Situation weiterhin vorkommen, dass Schülerinnen und Schüler oder auch Lehrkräfte krankheitsbedingt nicht am Unterricht teilnehmen können. Die Schule wird die Schülerinnen und Schüler in diesen Fällen selbstverständlich bestmöglich unterstützen. Über die flexiblen Möglichkeiten bei der Schwerpunktsetzung und der Leistungserhebung sind die Schulen informiert.

Sehr geehrte Damen und Herren,
mit diesen Schritten bewegen wir uns auch in den Schulen wieder Richtung Normalität,
so wie es der Bund für alle gesellschaftlichen Bereiche vorgibt. Damit können die Schülerinnen
und Schüler nach zwei Jahren dieser Pandemie wieder einen möglichst normalen
Schulalltag erleben.
Wir werden Sie unmittelbar nach den Osterferien darüber informieren, wie es in Richtung
des Sommers weitergeht. Ich danke Ihnen herzlich für Ihr Engagement und Ihre
Geduld in dieser Pandemiezeit und wünsche Ihnen und Ihren Kindern so viel Normalität
wie möglich nach der belastungs- und entbehrungsreichen Zeit der vergangenen zwei
Jahre.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

Petra Jendrich (Abteilung 4A)
Elke Schott (Abteilung 4B)
i. V. Dr. Klaus Sundermann (Abteilung 4C)

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